Seenotrettung
Punktsieg für Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit
epd/mck/EKDRatsvorsitzender der EKD, Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm03.07.2019 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Mich hat die Solidarität, die mir so viele Menschen ausgedrückt haben, berührt“, hatte die Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete nach ihrer Freilassung laut Presseberichten geäußert. Nachdem sie am 29. Juni 2019 mit dem Rettungsschiff „Sea Watch 3“ mit 40 Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa gefahren war, wurde sie in Italien unter Hausarrest gestellt. Schließlich hat die Ermittlungsrichterin den Hausarrest aufgehoben.
EKD-Ratsvositzender: Seenotretter dürfen nicht kriminalisiert werden
Die Aufhebung des Hausarrestes sei ein ermutigendes Zeichen, dass bestimmte Grundorientierungen, die für das Recht überall in Europa verbindlich sind, nicht zur Disposition stünden, sagte der EKD-Ratsvorsitzende und erläuterte weiter: „Viele Menschen in Politik und Zivilgesellschaft haben diese Grundorientierungen in den letzten Tagen stark gemacht und damit Flagge gezeigt: Menschen vor dem Ertrinken zu retten, hat immer Vorrang.“ Diejenigen, die das als einzige noch organisiert tun, dürften nicht kriminalisiert werden.
Forderung: Politik soll Anlandung verlässlich regeln
„Jetzt ist es dringliche Aufgabe der Politik, einen Mechanismus zu etablieren, der die Anlandung von geretteten Menschen und ihre Verteilung auf aufnahmebereite Länder verlässlich regelt und damit verhindert, dass wir das unwürdige Drama der letzten Wochen noch einmal erleben“, so die Forderung von Heinrich Bedford-Strohm.
Während des Kirchentages hatte sich der EKD-Ratsvorsitzende bereits mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt, um die 43 festsitzenden Flüchtlinge aufzunehmen. Denn die Kapitänin durfte seit Mitte Juni die Geretteten nicht in den Hafen fahren.
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