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„ankern statt Zentren“

Diakonie Hessen

Aktion gegen AnkerZentren

Mit der Aktion „ankern statt Zentren“ wollen die Diakonie Hessen und die Evangelischen Kirchen in Hessen ein klares Zeichen setzen gegen Ausgrenzung, Abschottung und Rassismus.

Kritisiert wird die zunehmende Aushöhlung des Asylrechts, die Verhinderung des Familiennachzugs sowie der geplante und teilweise bereits stattfindende Umbau von Erstaufnahmeeinrichtungen in sogenannte „AnkER-Zentren“.

Postkarten, Buttons und Aufkleber können ab sofort bestellt werden.

Deutliche Position beziehen die Diakonie und Evangelischen Kirchen in Hessen: Grund- und Menschen rechte gelten für alle. Ein Willkommen 2.0 heißt:

  • Flüchtlinge schnell in Gemeinwesen ankommen und ankern lassen, statt sie lange in Großlagern isolieren,
  • das individuelle Recht auf Asyl erhalten, statt Geflüchtete nach vermeintlichen Bleibeperspektiven sortieren,
  • Angehörige nachziehen lassen, statt Familien trennen.


    Hintergründe

Argumente gegen AnkER-Zentren:  

§  Entwürdigung und Verhinderung von Integration
Die avisierte monatelange Isolierung von Asylsuchenden in Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (sog. „AnkER-Zentren“) ist entwürdigend. Mit dem in den Aufnahmeeinrichtungen herrschenden Arbeitsverbot (§ 61 AsylG) wird Integration verhindert. Die Folgen der Dauerisolierung von Menschen in Lagern sind:  

§  Perspektivlosigkeit, Verelendung und Stigmatisierung
Die massenhafte Unterbringung von belasteten und traumatisierten Menschen hinter Zäunen mit Stacheldraht, auf engstem Raum, ohne Privatsphäre und ohne Arbeit führt zu massiver psychischer Belastung für geflüchtete Menschen bis hin zu Re-Traumatisierun-gen. Frustration und Hoffnungslosigkeit, Depression, Aggression und Gewalt bis zum Anstieg von Kriminalität sind vorprogrammiert.  

§  Verletzung des Kindeswohls
Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Unterbringung in diesen Lagern eine Verletzung ihrer Kinderrechte. Weder der Zugang zu normaler Bildung bei einem völlig unzureichenden schulischen Angebot noch eine kindgerechte Unterbringung sind möglich.  

§  Einschränkung des Zugangs zu Beratung und Unterstützung durch Helfer*innen und Anwält*innen
Die „unabhängige und flächendeckende Verfahrensberatung“ kann das nur teilweise auffangen. Darüber hinaus ist völlig ungeklärt, ob sie überhaupt kommt.  

§  Keine fairen Asylverfahren, Rechtsweg eingeschränkt
Rund 44% aller Klagen gegen den BAMF-Bescheid haben vor Gericht Erfolg, wenn sie inhaltlich geprüft werden. Bei Afghanen liegt die Erfolgsquote sogar bei 61%. Sollten die AnkER-Zentren durchgesetzt werden, wird die ohnehin hohe Zahl der Fehlentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter steigen.

§  Druck auf Dubliner
Wir fürchten, dass mit der Isolierung in AnkER-Zentren auch von der Überstellung in andere EU-Staaten bedrohte Menschen unter Ausreise- und Abschiebedruck gesetzt werden sollen.  

§  Weniger Kontakt zu Bevölkerung / Förderung von Ängsten und Rassismus
Durch die Massenunterbringung und Isolierung der Geflüchteten wird ihr Kontakt zu den Einheimischen erschwert. Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber geflüchteten Menschen sinkt und Vorurteile werden befördert, wenn es keine Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens gibt. Somit sind die geplanten Lager nicht zuletzt ein Anker und „Förderprogramm“ für Rassismus und Rechtspopulismus.  

Argumente für eine unabhängige Verfahrensberatung:  

2017 hat ein Pilotprojekt des BAMF zur Verfahrensberatung in Erstaufnahmeeinrichtungen bundesweit an drei Standorten stattgefunden. In Hessen (Gießen) waren die Diakonie Hessen und das Ev. Dekanat Gießen die Partner des BAMF. Dieses Pilotprojekt hat gezeigt, dass eine unabhängige Asylverfahrensberatung der Wohlfahrtsverbände

a)    den effektiven Zugang der Asylsuchenden zu Verfahrensgarantien und Rechtschutz befördert,

b)    den Behörden bei der Identifizierung von Personen hilft, die gemäß EU-Asylverfahrens-richtlinie besondere Unterstützung im Asylverfahren benötigen (z.B. Opfer von Folter und Menschenhandel, Traumatisierte, Menschen mit Behinderung etc.),

c)    dazu beiträgt, dass Schutzsuchende ihre Mitwirkungspflichten gegenüber den Behörden schneller und besser erfüllen,

d)    Schutzsuchenden dabei hilft, die Bedeutung der Anhörung zu den Fluchtgründen beim BAMF zu erkennen und die relevanten Inhalte vollständig vorzutragen,

e)    die Koordination und Kooperation zwischen Bund, Ländern und Wohlfahrtsverbänden verbessert und Synergien schafft.   Durch die unabhängige Asylverfahrensberatung kann mithin das Fehlerrisiko beim Erlass von Asylbescheiden verringert werden, ohne dass es zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer kommt.

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