Menümobile menu

Prozess

Urteil gegen Tugce-Schläger rechtskräftig

sasar/istockphoto.com

Das Urteilg gegen den 18-jährige Sanel M. im Tugce-Fall ist rechtskräftig. Er ist zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Im November 2014 hatte er der Studentin Tugce Albayrak so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass sie stürzte, im Koma lag und nach zwei Wochen verstarb.

Der Fall Tugce Albayrak ist vor Gericht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe den Revisionsantrag der Strafverteidiger gegen das Urteil das Landgerichts Darmstadt zurückgewiesen, sagte der Offenbacher Oberstaatsanwalt Alexander Homm dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das Urteil lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen“, zitierte Homm die Entscheidung des BGH. Damit bleibt es bei der Jugendstrafe von drei Jahren Haft für den Täter Sanel M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„Es ist erfreulich, dass der Fall rechtskräftig abgeschlossen ist“, kommentierte Homm. Die Urteilsbegründung des Landgerichts vom vergangenen Juni, die auf der Linie der Staatsanwaltschaft gelegen habe, scheine stimmig gewesen zu sein. Enttäuscht reagierte der Strafverteidiger Stephan Kuhn: „Ich hatte mir anderes erhofft und dachte, auch hierfür Gründe zu haben“, sagte er dem epd. „Allerdings bin ich nicht blauäugig und weiß, dass der enge Prüfungsmaßstab bei Revisionen solchen nur in Ausnahmefällen zum Erfolg verhilft.“

Tugce Albayrak war am 15. November 2014 vor einem Offenbacher Schnellrestaurant von dem Hauptschulabgänger Sanel M. geschlagen worden, besinnungslos auf den Asphalt gestürzt und mit blutendem Kopf ins Koma gefallen. Als bekannt wurde, dass Tugce zuvor zwei Mädchen vor dem 18-Jährigen beschützt haben soll, wurde sie rasch zur Ikone der Zivilcourage stilisiert.

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top