Hessischer Flüchtlingsrat
Tödliche Unterdrückung im Iran – Abschiebungsstopp jetzt!
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15.01.2026
bj
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Die aktuellen landesweiten Proteste im Iran werden wie in den Vorjahren vom Mullah-Regime mit äußerster Brutalität niedergeschlagen. Sicherheitskräfte, Revolutionsgarden und Milizen reagieren mit tödlicher Gewalt, durch die Berichten zufolge bereits tausende Menschen getötet und unzählige verletzt wurden. Die Islamische Republik Iran steht für einen gewaltsamen Unterdrückungsapparat, der auf harten Gefängnisstrafen und Hinrichtungen gründet, wie kaum ein anderer Staat. 2025 wurden im Iran mutmaßlich mehr als 1500 Menschen hingerichtet, so viele wie noch nie. Auch die drohen bereits die ersten Hinrichtungen an Teilnehmer:innen der aktuellen Proteste, wie beispielsweise Irfan Sultani, dessen Leben akut bedroht ist – die eigentlich für gestern angekündigte Hinrichtung wurde verschoben.
„Angesichts der eskalierenden Situation fordern wir Hessens Innenminister Poseck auf, einen formalen Abschiebungsstopp für den Iran zu erlassen“, appellierte Timmo Scherenberg Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, an den Innenminister. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, für bis zu 3 Monate eigenständig einen solchen Abschiebungsstopp zu erlassen, für längere Zeiträume braucht es das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums. „Den vielfach geäußerten Solidaritätsbekundungen mit der Protestbewegung müssen jetzt auch Taten folgen: Keine Abschiebungen, kein Ausreisedruck, keine erzwungene Zusammenarbeit mit den iranischen Behörden!“
Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsstopp wie in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat gestern als erstes Bundesland eine solchen Abschiebungstopp erlassen, nachdem der bundesweit gültige Abschiebungsstopp Ende 2023 ausgelaufen war. Hier sollte Hessen ein Zeichen setzen und ebenfalls einen Abschiebungsstopp erlassen und sich darüber hinaus auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es wieder einen bundesweiten Abschiebungsstopp gibt. Gleichzeitig muss auch die Anerkennungspraxis durch das Bundesamt überprüft werden – die Schutzquote für den Iran ist seit Jahren rückläufig, im letzten Jahr wurden fast drei Viertel aller Asylanträge abgelehnt.
Neben dem Abschiebungsstopp muss Hessen auch die Ausländerbehörden anweisen, dass iranische Staatsangehörige nicht mehr zur Passbeschaffung beim iranischen Konsulat gedrängt und mit Sanktionen belegt werden dürfen. Derzeit werden ausreisepflichtige Iraner:innen regelmäßig zur Passbeschaffung aufgefordert, wirken sie an der eigenen Abschiebung nicht mit, werden ihnen die Leistungen gekürzt und die Arbeitserlaubnis entzogen. Der erzwungene Kontakt mit den Auslandsvertretungen muss als unzumutbar eingestuft werden.
In Hessen hielten sich zum letzten veröffentlichten Stichtag 30.06.2025 insgesamt 735 ausreisepflichtige iranische Staatsangehörige auf (Statistik auf S. 37).
Wir fordern daher:
Die Politik muss die Gewalt des Regimes gegen Demonstrierende klar und unmissverständlich verurteilen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Dazu gehört:
- Abschiebestopp in den Iran – sofort und ohne Ausnahmen!
Abschiebungen in den Iran sind lebensgefährlich. Menschen werden dem Folterapparat eines autoritären Regimes ausgeliefert. Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp aus Deutschland in den Iran und die konsequente Vermeidung von Kettenabschiebungen. Hierfür hat sich die Hessische Landesregierung qua Erlass sowie auf Bundesebene unverzüglich einzusetzen.
- Exiliraner:innen in Deutschland schützen!
Das iranische Regime bedroht Regimegegner:innen auch im Ausland. Exiliraner:innen in Deutschland berichten von Überwachung, Einschüchterung und Bedrohung. Wer vor dem Regime geflohen ist, muss vor iranischen Institutionen geschützt werden. Deshalb muss der Besuch der iranischen Auslandsvertretungen als unzumutbar eingestuft werden.
- Rechtssicherheit für ausreisepflichtige Iraner:innen
In der Konsequenz aus den ersten beiden Forderungen müssen sämtliche ausreisepflichtige Iraner:innen eine Duldung ohne zusätzliche Sanktionen erhalten, Arbeitsverbote müssen aufgehoben werden.
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