Menümobile menu

Flüchtlinge

Syrer aus Mainzer Kirchenasyl dürfen vorerst in Deutschland bleiben

Lukkar/istockphoto.comAleppoAleppo in Syrien

Eine syrische Flüchtlingsfamilie sollte nach Bulgarien abgeschoben werden. Die Familie befürchtete Gefahr für ihre Gesundheit und klagte gegen die Abschiebung.

Eine von Abschiebung bedrohte syrische Flüchtlingsfamilie, die im Frühjahr in Mainz für zwei Wochen Kirchenasyl gefunden hatte, darf vorerst in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht Trier habe einer entsprechenden Klage der Familie in allen Punkten stattgegeben, teilte das Evangelische Dekanat Mainz dem epd mit. Das Asylverfahren des Ehepaars und seiner fünf, zum Teil schon volljährigen Kinder kann dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zufolge in der Bundesrepublik stattfinden.

Die syrische Familie aus der im Bürgerkrieg heftig umkämpften Stadt Aleppo war über Bulgarien in die Bundesrepublik geflohen. Nach geltendem EU-Recht ist jeweils derjenige Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig, den Flüchtlinge als erstes erreichen. Die Mainzer Ausländerbehörde hatte die Flüchtlinge deshalb ausgewiesen. Eine Rückkehr in die Balkanrepublik hatte die Familie jedoch unter anderem aus medizinischen Gründen abgelehnt. Aus Furcht vor einer zwangsweisen Rückführung hatten die Syrer schließlich Zuflucht in der evangelischen Mainzer Philippus-Gemeinde gesucht.

Das Kirchenasyl endete, als die Mainzer Behörden sich bereiterklärten, mit einer Abschiebung bis zum Ausgang des Gerichtsverfahrens zu warten. Nach Darstellung von Hilfsorganisationen können die bulgarischen Behörden nicht einmal die Trinkwasserversorgung in den überfüllten Flüchtlingsunterkünften und Zeltlagern sicherstellen. Asylbewerber seien zudem von willkürlichen Inhaftierungen bedroht. Asylanträge von Flüchtlingen, die sich zwischenzeitlich in andere EU-Staaten durchschlagen konnten, würden pauschal abgewiesen.

Alle Artikel zum Thema Flüchtlinge

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top