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Hessen-Nassaus Herbstsynode startet

Synode: Von Fluglärm, Feiern und Finanzen

EKHN/RahnDominikanerkloster in Frankfurt: Tagungsort der KirchensynodeDominikanerkloster in Frankfurt: Tagungsort der Kirchensynode

Die Synodalen haben ab Mittwoch ordentlich zu tun, wenn sie bis zum ersten Advent wieder zuhause sein wollen: Mehr als 50 Punkte stehen bis Samstag auf der Tagesordnung der hessen-nassauischen Herbstsynode in Frankfurt. Neben vielen Zahlen rund um die Finanzen geht es auch um Pfarrstellen, Fluglärm, das Reformationsjubiläum und die Wiederwahl des Leiters der Kirchenverwaltung.

Darmstadt, 27. November 2017. Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beginnt am Mittwochmorgen (29. November) ihre traditionelle Herbsttagung in Frankfurt am Main. Nach einem Gottesdienst beraten die 140 Delegierten unter dem Vorsitz von Präses Dr. Ulrich Oelschläger noch bis Samstag über mehr als 50 Tageordnungspunkte. So wird der Synode nach drei Jahren Arbeit ein über 120 Seiten umfassendes Gutachten zu Lärmfragen vorgelegt, dessen Auslöser die Eröffnung der vierten Landebahn am Frankfurter Flughafen war. Außerdem will das mit einem politischen Parlament in etwa vergleichbare Gremium erste Konsequenzen aus dem Festjahr zu 500 Jahren Reformation ziehen. Zum Auftakt am Mittwoch stehen im Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters aber zunächst Finanzfragen auf der Tagesordnung. So stellt die hessen-nassauische Kirche erstmals eine Bilanz vor, wie sie auch von Unternehmen bekannt ist. Daneben wird die Debatte über den Haushalt für das kommende Jahr eröffnet. Auch ein neues System zur Verteilung der Pfarrstellen ab dem Jahr 2020 soll beschlossen werden. Schließlich steht der Leiter der hessen-nassauischen Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler, zur Wiederwahl.

Fluglärm: Großer Störfaktor und Hindernis für Religion

Bereits vor drei Jahren hatte die Synode eine umfassende Beschäftigung mit dem Thema Lärm aus religiöser Perspektive eingefordert. Auslöser war damals die zunehmende Belastung durch die vierte Landebahn am Frankfurter Flughafen. Ein nun vorliegendes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Lärm auch ein „Störfaktor“ bei der Ausübung religiöser Handlungen wie etwa Trauerfeiern oder Gottesdiensten sein kann. Es fordert deshalb dazu auf, bei künftigen Planfeststellungsverfahren religiöse Fragen intensiver einzubeziehen. Am Donnerstagvormittag werden die drei Professoren Gerhard Kruip, Matthias Pulte und Josef Ruthig vom Zentrum für Interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht in Mainz ihre Überlegungen vor dem Plenum präsentieren.

Reformationsfeiern: Viele Veranstaltungen und starke Vernetzung  

Die Synodalen wollen in Frankfurt auch erste Folgerungen aus den Feiern zum 500. Jahr der Reformation ziehen. Im Jubiläumsjahr 2017 wurden fast 10.000 Sonderveranstaltungen in den hessen-nassauischen Kirchengemeinden gezählt. Nach dem vorliegenden Bericht des Projektbüros für das Reformationsjubiläum konnte in der Öffentlichkeit damit ein „deutlicher Impuls gesetzt werden, der auch in Politik, Gesellschaft und Medien ein breites Echo ausgelöst hat“. Als herausragend habe sich zudem eine starke Vernetzung vor Ort gezeigt, wozu auch die vielfach intensivierten Kontakte zu katholischen Gemeinden zählten.  

Finanzen: Hohe Transparenz und Verlässlichkeit  

Traditionell steht auf der Herbsttagung die Debatte über den Haushalt für das kommende Jahr im Fokus. Der Etat der EKHN sieht für 2018 Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 655 Millionen Euro vor. Den größten Anteil bilden dabei die Personalkosten mit über 290 Millionen Euro. Über 45 Millionen Euro an Eigenmitteln sind beispielsweise für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für den Bereich Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Erstmals legt die hessen-nassauische Kirche auch eine Aufstellung ihrer Finanzen vor, wie sie aus dem Wirtschaftsleben bekannt ist. Die Eröffnungsbilanz weist dabei eine Summe von rund zwei Milliarden Euro auf. Allerdings sind bereits über 1,7 Milliarden Euro fest für die Zukunft verplant. Sie sind stabile Rückstellungen beispielsweise für künftige Pensionen, Beihilfezahlungen für die steigenden Kosten bei der medizinischen Versorgung von Beamten und Pfarrpersonal oder absehbare Renovierungsarbeiten an Kirchengebäuden.

Pfarrstellen: Neue Verteilung und mehr Spielräume  

Die Synode will auch die Anzahl und die Verteilung von Pfarrstellen neu regeln. Vor allem eine bevorstehende Pensionierungswelle sowie ein prognostizierter Rückgang der Mitgliederzahlen infolge der Altersentwicklung der Bevölkerung, machen moderate Anpassungen im neuen Jahrzehnt notwendig. Ziel ist, dass auch in Zukunft weiterhin durchschnittlich eine Pfarrstelle auf etwa 1.600 Gemeindemitglieder kommt. Neben der Anpassung von Pfarrstellen zwischen 2020 und 2024 sollen auch zahlreiche weitere Ideen in den Blick genommen werden. Dazu gehören etwa einfachere Kooperationsmöglichkeiten für Gemeinden oder Entlastungen bei den Verwaltungsaufgaben.

Abstimmung: Leiter der Kirchenverwaltung steht zur Wiederwahl

Zur Wiederwahl als Leiter der hessen-nassauischen Kirchenverwaltung stellt sich gleich am Mittwochmorgen Heinz Thomas Striegler. Der 60 Jahre alte Jurist steht seit August 2010 an der Spitze der Kirchenverwaltung. Der Leitende Oberkirchenrat ist zugleich Finanzdezernent der EKHN und Vorgesetzter von insgesamt etwa 450 Mitarbeitenden in der Kirchenverwaltung in Darmstadt und den kirchlichen Arbeitszentren. Er gehört qua Amt auch der Kirchenleitung an. Zuletzt setzte sich der Finanzexperte stark für die Nutzung nachhaltiger und ethischer Geldanlagen in der evangelischen Kirche ein.

Hintergrund zur Synode

Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 140 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat knapp 1,6 Millionen Mitglieder in 1143 Gemeinden. Ihr Kirchengebiet reicht in etwa von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach im Süden. Rund ein Viertel des Kirchengebiets gehört zwischen Bad-Marienberg und Worms auch zu Rheinland-Pfalz.

Mehr Informationen im Internet unter
www.ekhn.de

Hier direkt weiterführende Informationen: 

Die detaillierte Tagesordnung, den vorläufigen Zeitplan und alle Synodenunterlagen erhalten Sie online: 

http://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchensynode/termine-und-plaene.html

Die kompletten Unterlagen der Tagung  liegen hier direkt zum Download bereit: 

http://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/synodalds

Eine Liste der geplanten Pressemeldungen finden Sie hier:


http://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/bilder/pressemitteilungen/2017/17-Synode/17-11-24-Planung-Themen_Herbstsynode17.pdf

 

 

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