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Kirche begrüßt Urteil des Darmstädter Gerichts zur Sonntagsöffnung

„Sonntagsmärkte sind Alibiveranstaltungen“

Robert Babiak/pixelio.deMarkt: Kirchen und Gewerkschaften kritisieren Sonntagsöffnungen in Rheinland-Pfalz.

Überraschende Entscheidung in Darmstadt: Das Verwaltungsgericht hat die Sonntagsöffnung von Geschäften am Palmsonntag für gesetzeswidrig erklärt. Ulrike Scherf: Wegweisendes Urteil.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat das Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichtes zur Sonntagsöffnung begrüßt und als wegweisend bezeichnet. Am Donnerstag (13. Juni) hatten die Richter die Ladenöffnung am diesjährigen Palmsonntag in Darmstadt für rechtswidrig erklärt. Kläger war die „Allianz für den freien Sonntag“, in der auch das evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt Mitglied ist.

Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Ulrike Scherf, zeigte Anerkennung für das Gericht, weil es genau erfasst habe, dass „Märkte an Sonntagen meistens reine Alibiveranstaltungen sind, um in Wirklichkeit die normalen Läden zu öffnen“. Scherf bezeichnete die Entscheidung auch als „wichtiges Signal für den Schutz des Sonntags.“ Der verfassungsrechtlich verankerte Schutz der Sonn- und Feiertage sei hier ernst genommen worden. Zudem hätten die Richter ein hohes Verantwortungsbewusstsein gezeigt, weil sie ihre eigene Entscheidung aus dem Frühjahr zurückgenommen hätten.

Gegen die "Durchökonomisierung" des Alltags 

Nach Ansicht Scherfs ist es „kein gutes Zeichen für unsere Gesellschaft, wenn nur noch wirtschaftliche Interessen das Leben beherrschen“. So seien allein in Südhessen für das zweite Halbjahr über 20 Sondermärkte mit Sonntagsöffnung der Läden vorgesehen. Es müsse auch Auszeiten für die Menschen und vor allem die Beschäftigten geben, die am Sonntag arbeiten müssten. Scherf wies zugleich auf den Druck hin, den rund um die Uhr geöffnete Online-Märkte im Internet ausübten. Sie warnte aber vor einer „Durchökonomisierung des Alltags“. Scherf: „Gerade der Sonntag erinnert daran, dass unsere Würde nicht an unserer Leistung hängt. Wir brauchen diese heilsame Unterbrechung am Sonntag, um uns auf das Wesentliche im Leben zu besinnen“.

Verfassung ernst nehmen - Arbeitnehmer schützen

Zuletzt hatte sich die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz, darunter auch die EKHN, gemeinsam mit den Gewerkschaften an die Landesregierung in Mainz gewandt und gegen das neue Märkterecht des Landes protestiert. Es lässt zahlreiche Sonntagsöffnungen zu. In einem Brief an die Abgeordneten des Mainzer Landtages forderten sie, sich stärker für den Schutz des Sonntags einzusetzen. Der Entwurf für das neue „Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte“ entspräche nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Sonntagsruhe und berücksichtige den Schutz der Arbeitnehmer zu wenig, hieß es in dem Schreiben vom 27. Mai.

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