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Bevollmächtigung

Religionsunterricht: „Unterstützung für tolerante und friedliche Gesellschaft“

Esther StoschReligionsunterricht ist coolReligionsunterricht ist cool

Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf führt in Wiesbaden 130 Lehrkräfte ein. In ihrer Predigt stellte sie sich der Frage, wie im Religionsunterricht die religiöse und weltanschauliche Vielfalt unserer Gesellschaft aufgegrifffen werden könne.

EKHN/Andrea WagenknechtBevollmächtigungsfeier in Wiesbaden mit Ulrike Scherf (links): Hier Lehrkräfte aus der Region DarmstadtBevollmächtigungsfeier in Wiesbaden mit Ulrike Scherf (links): Hier Lehrkräfte aus der Region Darmstadt

Wiesbaden, 7. Oktober 2015. Über 120 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwoch (7. Oktober) in Wiesbaden in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst in der Marktkirche überreichte ihnen die hessen-nassauische Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Vollmacht, die es ihnen erlaubt, Religionsunterricht zu erteilen. Die EKHN hat rund 1,66 Millionen Mitglieder und erstreckt sich von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach bei Heidelberg im Süden und von Schlitz im Osten bis Bingen im Westen. Etwa ein Fünftel des Kirchengebiets liegt auch in Rheinland-Pfalz.

Stellvertretende Kirchenpräsidentin: Religionsunterricht hilft Frieden und Toleranz

Bei der Einführung der Lehrkräfte bezeichnete die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, in ihrer Predigt den Religionsunterricht als einen Raum, um „Glauben kennen zu lernen und zu verstehen, dass er verschieden gelebt werden kann“. Wichtig sei es im Unterricht „Gemeinsamkeit und Differenz“ zum Thema zu machen. Scherf: „Beides zusammenzuhalten ist angesichts der religiösen und weltanschaulichen Pluralität, die unsere Gesellschaft prägt, eine ganz besondere Herausforderung“. Nach Ansicht Scherfs kann Religionsunterricht in evangelischer Verantwortung „sowohl einer religiösen Gleichmacherei als auch Fundamentalismus entgegenwirken und sich darin als Unterstützung von Toleranz und Frieden verstehen“. Dies sei angesichts der Menschen, die derzeit Zuflucht in Deutschland suchten und dabei die verschiedensten kulturellen und religiösen Prägungen mitbrächten eine „zentrale religiöse Bildungsaufgabe für ein gelingendes gesellschaftliches Miteinander“.

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der EKHN werden pro Jahr rund 250 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie fast 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und seit 2015 gemeinsam mit der benachbarten Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) das Religionspädagogische Institut in Marburg mit sechs regionalen Arbeitsstellen im Kirchengebiet eingerichtet.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leistet und zur Weiterentwicklung des interreligiösen Dialogs beiträgt.

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