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Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Flüchtlingsfrauen besonders gefährdet

adl21/Istock

Wenn Frauen flüchten müssen, besteht für sie die sehr reale Gefahr, Opfer von Ausbeutung sowie sexueller, psychischer und phyischer Gewalt zu werden. Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen macht die UNO-Flüchtlingshilfe darauf aufmerksam, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein Menschenrechtsverbrechen ist und fordert verstärkte Schutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen.

„Die Gewalt, die Frauen und Mädchen während der Flucht erfahren, hat lebenslange Folgen für die Betroffenen. So wird ein Leben in Würde und Sicherheit unmöglich. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Frauen sichere Schutzräume erhalten und die elementaren Rechte beachtet werden“, so Peter Ruhenstroth-Bauer, Nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe.

Fluchtursache geschlechtsspezifische Gewalt

Frauen und Mädchen sind geschlechtsspezfischer Gewalt überproportional ausgesetzt. In Krisen- und Fluchtsituationen, wenn sie aus ihrem sicheren Umfeld gerissen werden, wächst das Risiko, Opfer von Verbrechen zu werden. Geschlechtsspezifische Gewalt kann sowohl ein Fluchtgrund sein als auch eine Folge der Auflösung sozialer Strukturen in Zeiten von Krieg und Vertreibung.

Sicherheit und Perspektiven

Eine wichtige Aufgabe des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) besteht darin, Flüchtlinge vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Gemeinsam mit Partnern, Regierungen und von Frauen geführten Organisationen setzt der UNHCR Programme zur Prävention und Reaktion auf geschlechts-spezifische Gewalt um. Dazu gehören psychosoziale Unterstützung, die klinische Behandlung von Vergewaltigungsopfern und sichere Unterkünfte. Vom UNHCR geförderte Berufsausbildungsprogramme für Frauen helfen ihnen auf dem Weg zu finanzieller Unabhängigkeit und Selbstständigkeit.

Die UNHCR-Programme zur Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützt die UNO-Flüchtlingshilfe, der deutsche Partner des UNHCR, im Rahmen ihrer Projektförderung.

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