Menümobile menu

Synode

Erste Online-Synode Hessen-Nassaus hat begonnen

EKHN/RahnErste digitale Synode: Blick ins Organisationszentrum im Frankfurter DominikanerklosterErste digitale Synode: Blick ins Organisationszentrum im Frankfurter Dominikanerkloster

Erste Online-Synode Hessen-Nassaus hat begonnen: Finanzen und die Wahl des Propstes für Oberhessen stehen Mittwoch unter anderem auf der Tagesordnung.

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwoch ihre traditionelle Herbsttagung begonnen. Wegen der Corona-Pandemie wird sie erstmals komplett digital abgehalten. Vom Organisationszentrum im Frankfurter Dominikanerkloster aus sind die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Gremiums unter der Leitung von Präses Ulrich Oelschläger bis Samstag per Videokonferenz miteinander verbunden. Die Sitzung wird online ins Internet übertragen auf www.ekhn.de.

Haushalt und Propstwahl am Mittwoch

Die Synode wird heute den Haushalt  für das kommende Jahr mit einem Volumen von 703  Millionen Euro beraten. Mittwoch steht zudem der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, zur Wiederwahl. Im Zentrum der Tagung steht die Weiterarbeit an dem Zukunftsprozess „ekhn2030“. Morgen müssen die Delegierten dabei unter anderem über die Zukunft des kirchlichen Tagungshauses in Höchst im Odenwald und der Jugendburg Hohensolms bei Wetzlar entscheiden. Beraten werden soll am Donnerstag ebenfalls über die Zuschüsse an das Bibelhaus-Erlebnismuseum der Frankfurter Bibelgesellschaft.

Hintergrund zur Synode

Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 140 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer.

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top