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13. November

EKD-Synode bekennt sich zum Flüchtlingsschutz und bestärkt das Kirchenasyl

EKD

Mit sechs Beschlüssen hat die EKD-Synode die Beratungen zum Thema „Flucht, Migration und Menschenrechte“ am 13. November beendet. Beschlossen wurden unter anderem ein klares Bekenntnis zum Kirchenasyl sowie der Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl. Ausgesprochen wurde sich gegen Asylverfahren in Drittstaaten und für eine sachliche Diskussion über das Thema.

„Beginnend mit dem Gottesdienst in der Stephanskirche mit eindrucksvollen persönlichen Voten, hat sich das Schwerpunktthema wie ein roter Faden durch die Tagung gezogen“, so Präses Anna-Nicole Heinrich. „Migration gehört schon immer zur Menschheitsgeschichte und geschieht aus vielfältigen Gründen. Abschottung und Ausgrenzung war dabei noch nie eine Lösung, weil sie nicht zukunftsorientiert ist“, so Heinrich weiter.

„Wir können gar nicht anders als die Menschenwürde und Menschenrechte zu verteidigen. Deshalb werden wir uns auch zukünftig – egal wie die politischen Entwicklungen sind –, für den Schutz von Schwachen und Schutzsuchenden engagieren“, bekräftigte die Präses. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur bei diesem Thema massiv hochdrehen. Wir können es nicht zulassen, dass der notleidende Mensch dabei aus dem Blick gerät.“

Zur Sicherung des Kirchenasyls sollen Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt werden. „Unsere Kirchen bleiben Zufluchtsorte“, so Präses Heinrich.

Auf der Synodentagung war Bischöfin Kirsten Fehrs zur Ratsvorsitzenden gewählt worden. Zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden wurde Landesbischof Tobias Bilz gewählt.

Das Schwerpunktthema der Synodentagung 2024 wird „Kirche und Macht“ sein. Die EKD-Synode findet vom 9. bis 12. November in Dresden statt.

Weitere Informationen zur Synode unter https://www.ekd.de/synode

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