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Aufnahmezusagen einhalten

EKD-Flüchtlingsbeauftragter sagt Schutzsuchenden in Afghanistan Hilfe zu

Matthias Kaufmann/EKBO

„Als evangelische Kirche fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die verbliebenen rund 2000 afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage in Sicherheit zu bringen. Deutschlands Verantwortung endet nicht mit dem Truppenabzug, sondern umfasst aus friedensethischer Sicht auch das gerechte Handeln im Nachhinein“, erklärte Bischof Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der EKD nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Hilfsorganisation Kabul Luftbrücke in Berlin.

Viele Betroffene arbeiteten für die Bundeswehr und deutsche Organisationen oder unterstützten in anderer Funktion den demokratischen Aufbau Afghanistans, erinnerte Stäblein: „Sie haben für unsere Werte und Interessen, nicht zuletzt für Freiheit und die gleiche Würde aller, ihr Leben riskiert und ebenso das ihrer Familien. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihnen daher Schutz zugesichert und eine verbindliche Aufnahmezusage erteilt.“ Bis heute warten die Menschen vergeblich auf Einreise.
 
Pakistan fordert seit Anfang 2025 von der Bundesregierung die Aufnahme der Betroffenen und hat inzwischen begonnen, Menschen nach Afghanistan abzuschieben. Dort drohen ihnen Haft, Folter oder die Todesstrafe durch die Taliban.
 
Zum jüngsten Versuch der Bundesregierung, die Betroffenen mit einer Geldzahlung dazu zu bewegen, auf ihre Aufnahmezusagen zu verzichten, sagte Bischof Stäblein: „Wer die Menschenwürde ernst nimmt, kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass gefährdete Menschen ihre Sicherheit, ja ihr Leben gegen Geld eintauschen. Solche Angebote sind untragbar für die Betroffenen – und sie beschädigen unsere eigene Würde.“
 
Zur Position der EKD erklärte Stäblein: „Menschen in Not im Blick zu haben und ihnen zu helfen, gehört zum Kern christlicher Ethik. Die evangelische Kirche lässt die Schutzsuchenden und ihre Familien nicht im Stich. Deutschland steht bei ihnen im Wort, daher helfen wir nun mit, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen. Wir geben 100.000 Euro aus Kollekten an die Kabul Luftbrücke, um die Klageverfahren der Betroffenen zu unterstützen und ihre humanitäre Versorgung zu sichern.“ Auch die Synode der EKD hatte Mitte November in einem Beschluss an die Bunderegierung appelliert, dass die Menschen schnellstmöglich einreisen können.

Zum Hintergrund:
Derzeit befinden sich rund 2000 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan: dem Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Abs. 2 AufenthG), dem Ortskräfteverfahren (§ 22 S. 2 AufenthG), der Menschenrechtsliste (§ 22 S. 2 AufenthG) und dem Überbrückungsprogramm (§ 22 S. 2 AufenthG). Mitgezählt sind zudem etwa 220 Menschen, die bereits nach Afghanistan abgeschoben wurden und dort seit August 2025 in einem Safe-House auf die Fortsetzung ihrer Verfahren warten. Mehr als 60 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Kinder. Ihre besondere Gefährdung in Afghanistan durch das Taliban-Regime wurde bereits durch deutsche Behörden festgestellt – nur deshalb wurde ihnen eine Aufnahmezusage erteilt.
 
Der einzige Weg nach Deutschland ist für die Menschen derzeit, ihre Aufnahme in einer aufwendigen Klage gegen die Bundesregierung vor deutschen Verwaltungsgerichten zu erstreiten. Knapp 200 Betroffene haben auf diesem Wege Recht bekommen und konnten nach Deutschland einreisen.

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