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Erziehen

Betreuungsgeld als Integrations-Bremse?

YanLev/istockphoto.comKleines Mädchen mit MalkastenKleines Mädchen mit Malkasten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund das Betreuungsgeld nicht hätte einführen dürfen. Eltern beziehen diesen Zuschuss, wenn sie ihr Kind komplett zu Hause erziehen und begleiten möchten. EKHN-Pressesprecher Volker Rahn veranschaulicht die Folgen dieser Maßnahme. Wozu hat sie geführt?

Eltern, die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr selbst betreuen möchten und es in keiner Kindertagesstätte unterbringen, können seit rund zweieinhalb Jahren Betreuungsgeld beziehen. Laut Presseberichten erhalten mittlerweile Eltern von rund einer halben Million Kinder die polemisch bezeichnete „Herdprämie“. Doch das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Bund diesen Zuschuss nicht hätte einführen dürfen.

Hürde zum Arbeitsmarkt für Alleinerziehende – Integrationshindernis für Kinder aus Migrantenfamilien 

„Zunächst ist das Urteil eine juristische Entscheidung. Allerdings hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau vor dem Betreuungsgeld gewarnt, da wir es für eine Integrationsbremse halten“, erklärte Volker Rahn, Pressesprecher der EKHN. Nach dessen Einführung hätten Untersuchungen gezeigt, dass vor allem Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund das Betreuungsgeld beantragt hätten. „Dadurch sind die jeweiligen alleinerziehenden Frauen und Männer nicht zurück ins Berufsleben gekehrt. Und Kinder aus Migrantenfamilien haben Angebote zur Sprachförderung und Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten versäumt“, erklärt Rahn. Er bringt die Entwicklung auf den Punkt: „Gerade Familien, die eine gute Integration und bessere Teilhabe an der Gesellschaft bräuchten, haben sich ausgegrenzt, indem sie das Betreuungsgeld beansprucht haben.“  

Gemeinschaft stärken in öffentlichen Kitas

Zudem weist Rahn darauf hin, dass das Betreuungsgeld nicht immer dafür eingesetzt werde, wofür es gedacht sei. Als  Nebeneffekt seien private Betreuungsangebote für Kinder entstanden, die durch das Betreuungsgeld finanziert werden. Der Pressesprecher betont, dass die pädagogischen Expertinnen und Experten aus der EKHN empfehlen, alle Kinder gemeinschaftlich in der Gesellschaft zu integrieren. Deshalb seien öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten sehr wichtig, im Gebiet der EKHN gibt es allein 600 evangelische Kitas.

Rheinland-Pfalz begrüßt das Urteil, Hessen will das Geld weiterhin den Familien zugute kommen lassen

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, nichtig sind. Damit ist der Zuschuss nicht rechtmäßig. Das haben am 21. Juli 2015 die acht Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes entschieden. Dabei orientierte sich das Gericht an formalen Fragen, wie die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld. Laut einer Mitteilung liege die Voraussetzung für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund nicht vor, was umgekehrt bedeutet: Das Betreuungsgeld ist Angelegenheit der Länder. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) begrüßte das Urteil und schlug vor, das eingesparte Geld in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätzen einzusetzen, darüber berichtet die Allgemeine Zeitung.  

Im Gegensatz dazu bedauert die schwarz-grüne Landesregierung Hessens, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für grundgesetzwidrig erklärt hat. Gegenüber Moderator David Ahlf vom evangelischen Ausbildungs-Radio „Lux“ erklärte Bettina Wiesmann, CDU-Abgeordnete im Hessischen Landtag und Sprecherin für die Bereiche Familienpolitik und frühkindliche Bildung: „Wir denken jetzt darüber nach, was in Deutschland dafür getan werden kann, die Wahlfreiheit von Eltern weiter zu stärken. Wir wünschen uns, dass der Bund die frei gewordenen Mittel an die Länder weiterleitet.“ Sollten diese Mittel in Hessen ankommen, werde sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel den Familien zugute kommen. Dabei betonte die Sprecherin: „Bildung beginnt in der Familie. Und Familien sollten entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, Institutionen in den Bildungsprozess einzubeziehen.“

Kirche für Familien

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