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Deutsches Institut für Menschenrechte

„Angriffe auf Richterinnen und Richter gehen uns alle an!“

DIMR/B. DietlNele Allenberg, Leitung der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin

„Die in einem Rechtsstaat üblichen Gepflogenheiten werden in der aktuellen Debatte um Zurückweisungen an den Grenzen zunehmend ausgehebelt“, stellt Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte fest. Die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland und Europa beobachtet mit Sorge die offensichtliche Leichtfertigkeit, mit der rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden.

Nele Allenberg weiter: „Angriffe auf Richter:innen gehen uns alle an! Wenn Richter:innen in der Öffentlichkeit persönlichen Diffamierungen ausgesetzt sind und die Politik sie nicht davor schützt, zugleich aber Beschlüsse des Verwaltungsgerichts nicht vollumfänglich als bindend ansieht, beeinträchtigt das die Gewaltenteilung und unterhöhlt den Rechtsstaat.“ Dies teilt das Deutsche Institut für Menschenrechte angesichts der persönlichen Diffamierungen der an den Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts beteiligten Richter mit.

Mit gleicher Sorge beobachtet das Deutsche Institut für Menschenrechte Berichte über den zunehmenden Druck auf die Zivilgesellschaft. „Auch die Einschüchterung von Nichtregierungsorganisationen gefährdet den Rechtsstaat – denn die Demokratie lebt von einer starken Zivilgesellschaft. Die kritischen Beiträge von Nichtregierungsorganisationen müssen ernstgenommen werden. Sie sind unverzichtbare Hinweisgeber auf Menschenrechtsverletzungen“, so Allenberg weiter. Je stärker der Druck wachse, desto schwieriger werde es selbst für etablierte zivilgesellschaftliche Organisationen, sich für die Verwirklichung von Menschenrechten einzusetzen. Dieser sogenannte „Chilling Effect“ sei für eine Demokratie eine ernst zu nehmende Gefahr.

Die Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen waren schon vor ihrer Anordnung durch das Bundesinnenministerium rechtlich sehr umstritten. Viele Rechtswissenschaftler:innen sowie Menschenrechtsorganisationen hatten sie im Vorfeld als rechtswidrig bewertet. Auch nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte verletzen Zurückweisungen europarechtliche Vorgaben und Menschenrechte. Nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin bedarf es nun einer fachlichen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen – gerade auch im Bundesinnenministerium und in der Bundespolizei.

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