Tag der Menschenrechte
Diakonie setzt sich für Recht auf Gesundheit unabhängig vom Aufenthaltstitel ein
©Diakonie/Thomas Meyer 
			
			
			
	08.12.2016
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 "Gesundheit ist aber ein Menschenrecht. Nirgends im UN-Sozialpakt steht, dass
 dieses Recht an Herkunft, sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Status oder
 andere Merkmale geknüpft ist", betont Lilie. Auch das deutsche Grundgesetz mit
 seinem Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten 
 verpflichte Staat und Gesellschaft, einen ungehinderten Zugang zu einer
 bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung sicherzustellen - auch für Menschen in
 besonders prekären Lebenslagen. "Hier wird unser Staat seiner Pflicht nicht
 gerecht. Gesundheitliche Nichtversorgung darf nicht zu einem Sanktionsmittel
 eigener Art werden. Alle Menschen müssen sanktionslos von ihren grundlegenden
 Rechten Gebrauch machen können. Das ist ein Ausweis von Humanität.
 Aufenthaltsrechtliche Klärungen sind notwendig, sie dürfen aber nicht durch
 körperliche Leiden erzwungen werden", bekräftigte Lilie. Hier sei die
 Zivilgesellschaft gefragt, sich für diese gesundheitlich unversorgte Gruppe
 anwaltschaftlich politisch und praktisch einzusetzen, um für alle Menschen das
 Recht auf Gesundheit zu ermöglichen. Lilie dankte ausdrücklich allen Initiativen
 von Ärzten, Krankenhäusern und auch Kommunen, die sich hier vor Ort
 stillschweigend und engagiert für das humane Gesicht unserer Gesellschaft
 einsetzen.
 
 Die Diakonie Deutschland engagiert sich in der Bundesarbeitsgruppe
 Gesundheit/Illegalität. In diesem Netzwerk arbeiten Sachverständige aus der
 Wissenschaft, der medizinischen Praxis, aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und
 verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen. 
 
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